Richtiges Verhalten bei Einbruch im Urlaub - Haus und Grund Borkum
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Richtiges Verhalten

bei Einbruch im Urlaub

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Richtiges Verhalten bei Einbruch im Urlaub Erfährt der Wohnungsnutzer innerhalb seines Auslandsurlaubs, dass bei ihm zu Hause eingebrochen worden ist, so ist er nicht verpflichtet, unmittelbar seinen Urlaub abzubrechen, nach Hause zurückzukehren und eine Liste der gestohlenen oder be-schädigten Gegenstände an den Hausratsversicherer und an die Polizei abzuliefern. Dies erklärt jetzt Haus & Grund Borkum unter Berufung auf ein Urteil des OLG Celle vom 11.12.2014 (Az.: 8 U 190/14).

Dazu Vereinsvorsitzender/Geschäftsführer Borkum: Der Hausratsversicherer hatte seinen Leistungsersatz gekürzt, weil ein Woh-nungseinbruch im Juli 2012 stattfand, der bestohlene Wohnungsnutzer aber erst am 31. Juli 2012 aus seinem Auslandsurlaub zurückkam und eine Liste der abhanden-gekommenen und beschädigten Gegenstände erst am 23. August 2012 bei der Poli-zei und bei seinem Hausratversicherer einreichten. Nach Ansicht des Versicherers war das zu spät. Die Versicherungsbedingungen hätten den Bestohlenen zu einem unverzüglichen Tätigwerden verpflichtet. Dem sei er grob fahrlässig nicht nachge-kommen. Das versicherte Einbruchsopfer hielt dagegen: Früher sei ein Rückflug nicht zu erreichen gewesen. Zu Hause habe er sich erst einmal in dem hinterlasse-nen Chaos orientieren und aufräumen müssen, bevor überhaupt klar gewesen wäre, welche Gegenstände gestohlen oder beschädigt worden seien. Das OLG Celle gibt dem Versicherungsnehmer und Einbruchsopfer im Wesentlichen Recht. Es sei un-verhältnismäßig, nur zur Erfüllung einer gegenüber der Polizei und dem Versicherer zu erfüllenden Obliegenheit den früheren Abbruch des Urlaubs zu verlangen. Zumin-dest sein sein Verhalten noch nicht grob fahrlässig gewesen, so Borkum unter Hin-weis auf das Celler Urteil. Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem örtlichen Haus & Grund Verein in Borkum. Haus & Grund Borkum ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.