Beschlagnahmen von Wohnungen - Haus und Grund Borkum
  • 04922 / 928 30

Probleme hausgemacht?

Haus & Grund Niedersachsen zur Beschlagnahme von Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen

Klicken Sie auf das Symbol um den Beitrag als PDF herunterzuladen.

(ho) Anlässlich der immer stärker auf Deutschland zu strömenden Flüchtlingswelle erteilt Haus & Grund Niedersachsen Plänen eines zwangsweise staatlichen Zugriffs auf privaten Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern eine klare und engagierte Absage.

Obwohl die Bundesregierung momentan keine eigene gesetzliche Grundlage zur Umsetzung derartiger Maßnahmen schaffen will, gibt es immer wieder Vorstöße, auch privaten Wohnraum zur Versorgung eingereister Flüchtlinge und Asylbewerber behördlich sicherzustellen oder gar zu beschlagnahmen. Dies kann keinesfalls die Lösung sein, so der Vorsitzende des Verbandes, Dr. Hans Reinold Horst, am 7. Oktober in Hannover.

Denn die vorauszusetzende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung – hier zur Abwehr von Obdachlosigkeit – ist durch bundespolitische Leitentscheidung zur Aufnahme aller Einreisewilligen selbst verursacht worden. Beschlagnahmen gegenüber dem Immobilieneigentümer zeigen sich genauso wie Sicherstellungen oder sogar Enteignung rechtlich als höchst problematisch. Mit entsprechend erfolgreicher Gegenwehr der Eigentümer ist sicher zu rechnen. Der Ansatz führt also schon deshalb in der Praxis nicht weiter.

Hinzu kommt: Viele private Immobilieneigentümer vermieten bereits Wohnungen an Flüchtlinge. Dieses Engagement darf nicht erstickt werden dadurch, dass Zwangsmaßnahmen angedroht werden, ist sich Haus & Grund Landeschef Dr. Horst mit der Bundesorganisation von Haus & Grund in Berlin einig. Eine wirkliche Lösung sei nur durch die sofortige Umsetzung folgender Punkte zu erreichen, wie der Verbandschef hervorhebt:

  • Sehr viel stärkere Einbindung der europäischen Nachbarländer durch Erhöhung dortiger Zuweisungsquoten innerhalb der Europäischen Union; Deutschland übernimmt in der Europäischen Union den weitaus größten Anteil an Flüchtlingen, andere Länder wie zum Beispiel Großbritannien verweigern sich dem Thema geradezu.
  • Sofortige Beschränkung des Zustroms durch die Einführung von Einreisebeschränkungen; kriegsbedingte Verfolgung und Vertreibung müssen zumindest glaubhaft gemacht werden, zum Beispiel durch die Vorlage von Ausweispapieren oder sonstiger geeigneter Dokumente. Wer in Medieninterviews äußert, er habe zur Finanzierung der Flucht sein Haus verkauft, kann kein Kriegsflüchtling sein. Denn entweder kann ein Kriegsflüchtling sein Haus nicht mehr verkaufen, weil es bereits zerstört ist, oder weil es in umkämpften Gebieten liegt, wo niemand erwerben möchte. Wer in Interviews äußert, er komme mit seiner Familie nach Deutschland, damit seine Kinder hier studieren können, ist ebenfalls kein Kriegsflüchtling, sondern verfolgt andere Interessen.
  • Überprüfung von europaweit führenden Sach- und Finanzzuwendungen an eingereiste Flüchtlinge; immer wieder ist zu hören, dass Einreisewillige gerade nach Deutschland wollen, weil hier die Lebensbedingungen und staatlichen Zuwendungen konkurrenzlos gut sind. Auf dem Balkan will zum Beispiel niemand bleiben.
  • Nutzung von auch im Winter geeigneten leerstehenden Räumlichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern nur auf der Basis eines freiwillig abgeschlossenen Mietvertrags zwischen Immobilieneigentümern und Kommunen; in ganz Deutschland gibt es bereits entsprechende Annäherungen von Immobilieneigentümern an Kommunen. Die rechtlichen Grundlagen und Verträge hierfür stehen längst zur Verfügung.
  • Deutliche Verkürzung von Asylverfahren
  • Erhöhte Anreize zur Schaffung neuen bezahlbaren Wohnraums auch durch eine besondere staatliche Förderung; Haus & Grund Niedersachsen spricht sich voll inhaltlich für den richtigen Ansatz der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag “Wohnraum für anerkannte Asylbewerber schaffen – Wohnraumförderungsprogramm des Landes ergänzen”, dargelegt im Entschließungsantrag vom 2.9.2015 (Landtagsdrucksache 17/4142) aus.

Bei alledem muss neben der auskömmlichen Unterbringungsmöglichkeit unbedingt auch die Voraussetzung einer erfolgreichen Integration der neuen Bevölkerungsgruppen erzielt werden können, wie Haus & Grund Landeschef Dr. Horst betont: Gentrifizierung und Gettobildungen sind das letzte, was wir uns leisten können und wollen. Beides führt zur Ausgrenzung, nicht zur Integration.

Nur so kann Deutschland seinem humanitären Auftrag, durch Krieg und Verfolgung vertriebenen Menschen Hilfe zu leisten, erfolgreich genügen. Mit dem Satz von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, “wir schaffen das”, eine generelle Einladung auszusprechen und ohne eine funktionierende Gesundheitsprüfung, ohne eine Mindestprüfung einer tatsächlich gegebenen kriegsbedingten Verfolgung oder Vertreibung und ohne eine ausreichende personelle Erfassung der einreisenden Personen die Grenzen weit zu öffnen und auf diese Weise Kommunen und Länder mit der Bewältigung der Unterbringung und Versorgung einreisender Flüchtlinge sowie der Finanzierung zu überfordern, kann eine humanitäre Aufgabe nur zu einer ernsten Krise geraten. Die Idee einer Beschlagnahme ist jedenfalls völlig kontraproduktiv. Dabei ist klar, dass die Aufnahmekapazitäten von Flüchtlingsunterkünften erschöpft sind. Die vorläufige Lösung liegt deshalb in einer Unterbringung in leerstehenden Gewerberäumen, beheizten Zeltstädten oder in Wohncontainern, so Dr. Horst abschließend.

Der Landesverband Haus & Grund Niedersachsen ist Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.