Mitwirkung des Vermieters - Haus und Grund Borkum
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Melderecht ab 1. November 2015

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug müssen sich die Mieter bei der zuständigen Behörde anmelden.

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Melderecht ab 1. November 2015 / Mitwirkung des Vermieters

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug müssen sich die Mieter bei der zuständigen Behörde anmelden. Ab dem 1. November 2015 benötigen sie hierfür eine Bestätigung des Vermieters. Darauf weist der Vorsitzende Thomas Freckmann von Haus & Grund Borkum hin. Ein Auszug müsse nur gemeldet und vom Vermieter bestätigt werden, wenn der Mieter ins Ausland ziehe. Vermieter seien verpflichtet, ihrer Mitwirkungspflicht bei der Anmeldung nachzukommen und die Bestätigung rechtzeitig abzugeben, ansonsten drohe ein Bußgeld.

Ein neuer Mieter sei verpflichtet, sich um die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung zu kümmern. Sein Vermieter habe ihn dabei zu unterstützen und die amtlichen Formulare zu verwenden, die die Meldebehörden bereithalten. Der Vermieter könne den Einzug eines neuen Mieters auch elektronisch bestätigen. Vermieter, die diesen Weg wählen möchten, sollten sich vorab bei ihrer Meldebehörde über die technischen Details informieren, sagt Herr Freckmann.

Vermieter erhielten mit dem neuen Meldegesetz nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. So müssen die Meldebehörden dem Vermieter mitteilen, ob sich die meldepflichtige Person tatsächlich angemeldet hat. Unter bestimmten Umständen müssten Behörden auch die Namen der in einer Wohnung gemeldeten Personen dem Vermieter nennen.

Nähere Informationen zum neuen Melderecht erhalten Mitglieder bei ihrem örtlichen Haus & Grund Verein.
Haus & Grund Borkum ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.