Melderecht ab 1. November 2015 / Mitwirkung des Vermieters
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug müssen sich die Mieter bei der zuständigen Behörde anmelden. Ab dem 1. November 2015 benötigen sie hierfür eine Bestätigung des Vermieters. Darauf weist der Vorsitzende, Herr Pabel von Haus & Grund Borkum hin. Ein Auszug müsse nur gemeldet und vom Vermieter bestätigt werden, wenn der Mieter ins Ausland ziehe. Vermieter seien verpflichtet, ihrer Mitwir-kungspflicht bei der Anmeldung nachzukommen und die Bestätigung rechtzeitig ab-zugeben, ansonsten drohe ein Bußgeld.
Ein neuer Mieter sei verpflichtet, sich um die erforderlichen Unterlagen für die An-meldung zu kümmern. Sein Vermieter habe ihn dabei zu unterstützen und die amtli-chen Formulare zu verwenden, die die Meldebehörden bereithalten. Der Vermieter könne den Einzug eines neuen Mieters auch elektronisch bestätigen. Vermieter, die diesen Weg wählen möchten, sollten sich vorab bei ihrer Meldebehörde über die technischen Details informieren, sagt Herr Pabel.
Vermieter erhielten mit dem neuen Meldegesetz nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. So müssen die Meldebehörden dem Vermieter mitteilen, ob sich die melde-pflichtige Person tatsächlich angemeldet hat. Unter bestimmten Umständen müssten Behörden auch die Namen der in einer Wohnung gemeldeten Personen dem Ver-mieter nennen.
Nähere Informationen zum neuen Melderecht erhalten Mitglieder bei ihrem örtlichen Haus & Grund Verein.
Haus & Grund Borkum ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.