Satzung - Haus und Grund Borkum - Satzung des Vereins
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Satzung Satzung des Haus und Grund e.V. Borkum

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein trägt den Namen „ Haus und Grund e.V. Borkum“, im folgenden Verein genannt und ist im Vereinsregister eingetragen. Er hat seinen Sitz in 26757 Borkum.


§ 2 Aufgaben des Vereins

  1. Der Verein hat die Aufgabe, die gemeinschaftlichen örtlichen Belange des Haus- und Grundeigentumes wahrzunehmen. Es obliegt ihm namentlich, seine Mitglieder zu beraten und zu betreuen und die Lösung aller damit verbundenen Fragen tatkräftig zu fördern.
  2. Der Verein ist zur Erfüllung seiner Aufgaben, insbesondere befugt:
    1. a. Den örtlichen Zusammenschluss aller Haus- und Grundeigentümer zu fördern,
    2. b. Einrichtungen für die Betreuung der Haus- und Grundeigentümer zu unterhalten,
    3. c. für besondere Leistungen des Vereins, wie z.B. Vertretung vor Behörden und Gerichten angemessene Gebühren zu erheben.

§ 3 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Prüfung der Wirtschafts- und Kassenführung ist unmittelbar nach Beendigung des Geschäftsjahres vorzunehmen. Die Kassenprüfer sollen durch ihren Beruf für diese Tätigkeit qualifiziert sein.


§ 4 Mitgliedschaft

  1. Ordentliche Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, denen das Eigentum oder ein sonstiges dingliches Recht an einem bebauten Grundstück oder einem unbebauten Grundstück zusteht, das auf der Insel Borkum liegt. Das gleiche gilt für die Ehegatten.
  2. Mitglieder, die sich um die Ziele der Organisation Verdienste erworben haben, können auf Vorschlag der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit.
  3. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern und die Ernennung von Ehrenmitgliedern.
  4. Die Mitgliedschaft endet:
  5. durch Austritt. Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig. Er ist dem Vorstand spätestens 3 Monate vor Ende des Kalenderjahres schriftlich anzuzeigen.
  6. durch Tod. Dem Verein steht der Mitgliedsbeitrag bis zum Ende des Kalenderjahres zu, in dem der Tod eingetreten ist. Die Übernahme der Mitgliedschaft durch die Erben des Grundeigentümers ist zulässig.
  7. durch Ausschluss. Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand bei Nichterfüllung der dem Mitglied nach dieser Satzung obliegenden Pflichten oder aus sonstigen wichtigen Gründen. Der Ausschluss ist schriftlich mitzuteilen. Der Ausgeschlossene kann binnen 4 Wochen beim Ehrenschiedsgericht Beschwerde einlegen.

§ 5 Rechte der Mitglieder

Die Mitglieder des Vereins sind berechtigt:

  1. die Einrichtungen des Vereins zu benutzen,
  2. an den Versammlungen und Kundgebungen des Vereins teilzunehmen,
  3. den Rat und die Unterstützung des Vereins in Anspruch zu nehmen.

§ 6 Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet:

  1. die gemeinschaftlichen Belange des Haus- und Grundeigentums wahrzunehmen und zu fördern,
  2. die Anordnungen des Vorstandes gewissenhaft zu erfüllen,
  3. den Verein bei der Durchführung seiner Aufgaben in jeder Weise zu unterstützen.

§ 7 Beiträge

Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Verein von den Mitgliedern Beiträge. Der Vorstand stellt eine Beitragsordnung auf die durch die Mitglieder, durch einfache Stimmenmehrheit, bei der Mitgliederversammlung beschlossen wird.


§ 8 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  1. der Vorstand und
  2. die Mitgliederversammlung.

§ 9 Der Vereinsvorstand

  1. Der Vorstand ist der Leiter des Vereins. Er besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Sie werden durch einfache Stimmenmehrheit bei der Mitgliederversammlung gewählt. Dem Vorstand kann nur angehören, wer selbst Eigentümer von Haus- oder Grundeigentum auf der Insel Borkum ist. Vorstandsmitglieder dürfen keine Funktion in politischen Parteien ausüben.
  2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den Stellvertreter vertreten.

§ 10 Amtsdauer des Vorstandes

Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Er ist vom Vertrauen der Mitgliederversammlung abhängig. Die Amtsdauer beträgt 3 Jahre. Die Bestallung kann jederzeit aus einem wichtigen Grund widerrufen werden.


§ 11 Aufwandentschädigung

Der Vorstand oder von ihm beauftragte Mitglieder erhalten ein Aufwandendgeld, für Fahrtkosten, Übernachtungskosten und eventuell anfallende Nebenkosten, wenn sie an Tagungen, Schulungen oder sonstigen Veranstaltungen von Haus und Grund auf dem Festland teilnehmen. Die o.g. Kosten werden in unvermeidbarer Höhe unter Einreichung der Belege erstattet.

§ 12 Ämter und Fachausschüsse

Der Vorstand kann für bestimmte Sachgebiete des Haus- und Grundeigentums verschiedene Fachausschüsse einsetzen. Die Fachausschüsse üben beratende Tätigkeit aus; ihre Mitglieder werden vom Vorstand bestellt und zu den Sitzungen einberufen.


§ 13 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung dient der Unterrichtung und Aussprache über Belange des Haus-und Grundeigentums, über die Tätigkeit des Vereins und regelt die Vertrauensfrage des Vorstandes. Es hat jährlich eine Hauptversammlung (Generalversammlung) stattzufinden. Die Hauptversammlung ist mindestens eine Woche vorher durch Bekanntmachung in der Tagespresse oder in einer zuständigen Hausbesitzerzeitung oder durch direkte Benachrichtigung der Mitglieder (durch Post oder per Mail) unter der Angabe der Tagesordnung durch den Vorsitzenden oder im Verhinderungsfalle durch seinen Stellvertreter einzuberufen.

Dieser Hauptversammlung obliegen namentlich folgende Aufgaben:

  1. die Entgegennahme der vom Vorstande vorzulegenden Jahresrechnung einschließlich des Prüfungsberichtes, sowie eines Tätigkeitsberichtes; ferner die Erteilung der Entlastung für den Vorstand,
  2. die Bestellung von 2 Kassenprüfern jeweils für 3 Jahre, die Wiederwahl ist zulässig,
  3. der Vorschlag von Ehrenmitgliedern,
  4. die Beschlussfassung über Satzungsänderung.

Außer der Hauptversammlung sollen nach Bedarf Mitgliederversammlungen stattfinden. Der Verlauf und die Beschlüsse sind durch eine Niederschrift zu beurkunden, die vom Vorsitzenden bzw. Stellvertreter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.


§ 14 Vertretungen

  1. In der Mitgliederversammlung können sich Mitglieder durch Ehegatten oder einer volljährigen Person vertreten lassen.
  2. Die Vereinigung mehrerer Stimmen auf einen Vertreter ist unzulässig.

§ 15 Einberufung der Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden einberufen und von ihm geleitet.
  2. Eine Mitgliederversammlung ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auf Antrag von mindestens 20 Mitgliedern einzuberufen.
  3. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Vereinigung mehrerer Stimmen auf eine Person ist unzulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

§ 16 Öffentliche Kundgebungen

Zur Unterrichtung der Haus- und Grundeigentümer sowie der Öffentlichkeit kann der Verein öffentliche Kundgebungen veranstalten.


§ 17 Vereinszeitung

Die Veröffentlichungen des Vereins erfolgen in einer von der Hausbesitzerorganisation herausgegebenen Zeitung oder in einer Tageszeitung am Ort. Dem Vorsitzenden bleibt die Wahl überlassen. Es kann auch die direkte Benachrichtigung der Mitglieder gewählt werden.


§ 18 Satzungsänderung

Änderungen dieser Satzung können durch die Mitgliederversammlung, die zu diesem Zwecke einberufen sein muss, nur beschlossen werden, wenn Dreiviertel der anwesenden Mitglieder der vorgeschlagenen Änderung zustimmen.


§ 19 Auflösung

Der Verein ist aufzulösen, wenn Dreiviertel der anwesenden Mitglieder in der besonders hierzu einberufenen Versammlung der Auflösung zustimmen. Die Mitgliederversammlung bestimmt die Verwendung des nach der Liquidation noch verbleibenden Vermögens und bestimmt die Liquidatoren.


§ 20 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern ist das Ehrenschiedsgericht, danach das Amtsgericht Emden zuständig.


Letzte Änderung, beschlossen bei der Mitgliederversammlung am 19.03.2015

Auf wunsch kann hier die Satzung als PDF-Dokument gespeichert werden.